Ein Privatrezept ist ab dem Ausstellungsdatum drei Monate lang gültig, wenn der Arzt oder die Ärztin keine andere Gültigkeit auf dem Rezept festgelegt hat. Einlösen kannst du dein Privatrezept in jeder Apotheke.
Privatrezept kurz erklärt
Ein Privatrezept ist eine ärztliche Verordnung für Arzneimittel, die nicht über die gesetzliche Krankenkasse (GKV) abgerechnet werden. Du zahlst die Kosten zunächst selbst. Anschließend kannst du sie bei deiner Versicherung zur Erstattung einreichen. Privatrezepte werden vor allem für Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung (PKV), Beamte und Patienten ausgestellt, die nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse erhalten ein Privatrezept für Medikamente oder Heilmittel, die nicht zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen. Privatrezepte werden in der Regel auf blauem Papier gedruckt. Für Privatversicherte können sie auch als E-Rezepte ausgestellt und eingelöst werden.
Privatversicherte bekommen ihre Arzneimittel in der Regel auf Privatrezept verschrieben. Ob die Kosten am Ende übernommen werden, hängt von ihrem Versicherungstarif ab. Viele Tarife erstatten nur einen Teil der Kosten, andere verlangen einen Eigenanteil. Es ist deshalb wichtig, die Bedingungen des Vertrags zu prüfen, bevor das Rezept bei der Kasse eingereicht wird.
Gesetzlich Versicherte erhalten ein Privatrezept, wenn ein Medikament nicht zum Leistungskatalog ihrer Krankenkasse gehört. Dazu zählen zum Beispiel potenzfördernde Mittel, Appetitzügler, Mittel zur Raucherentwöhnung, Haarwuchsmittel oder die Anti-Baby-Pille bei Frauen ab 21 Jahren. Diese Kosten tragen die Versicherten selbst. Ob eine Zusatzversicherung einen Teil übernimmt, hängt vom Vertrag ab.
Auch wenn ein Privatrezept oft auf blauem Papier gedruckt ist, muss das nicht immer so sein: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form. Auch weiße Rezepte können Privatrezepte sein, entscheidend ist der Inhalt. Nach § 2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) muss jede Verschreibung enthalten:
Fehlt die Gültigkeitsdauer, gilt die Verschreibung drei Monate lang. Die Angabe „Gültig bis“ kann der Arzt oder die Ärztin ändern.
Die allgemeine Gültigkeit eines Privatrezepts regelt § 2 Abs. 5 AMVV. Danach darf die Apotheke ein Rezept nur annehmen, wenn es spätestens drei Monate nach dem Ausstellungsdatum vorgelegt wird. Der Arzt oder die Ärztin kann eine kürzere Frist festlegen. Folgende Fristen gelten generell für Rezepte:
Als Faustregel gilt: Ausstellungsdatum plus drei Monate. Plane lieber einen kleinen Puffer ein, besonders vor Wochenenden und Feiertagen. Die Frist gilt auch dann, wenn du das Rezept digital einlöst.
Unterschiede gibt es vor allem bei der Kostenübernahme. Beim Kassenrezept zahlt die Krankenkasse, abgesehen von der Zuzahlung. Beim Privatrezept zahlst du zunächst selbst und reichst die Kosten bei deiner Versicherung ein. Die Gültigkeit ist beim Privatrezept meist länger als beim Kassenrezept. Bei Betäubungsmittel- und T-Rezepten ist sie dagegen deutlich kürzer.
Du kannst dein Privatrezept in jeder Apotheke einlösen, und zwar vor Ort, online oder über eine App. Wichtig ist, dass die Frist eingehalten wird.
Bring das Originalrezept in die Apotheke. Dort prüft das Team die Angaben und gibt das Medikament aus. Du bezahlst den Preis selbst. Danach erhältst du einen Kostenbeleg oder eine Quittung, die du für die Erstattung brauchst.
Viele Apotheken bieten an, das Privatrezept online einzulösen. Dafür übermittelst du das Rezept digital, zum Beispiel per App oder mit einem Foto. Die Apotheke prüft, ob das Medikament verfügbar ist. Anschließend holst du es ab oder lässt es dir liefern. Auch bei der digitalen Einlösung gilt die reguläre Frist von drei Monaten.
Privatversicherte können ihre Rezepte auch elektronisch erhalten. Seit Juli 2024 können Apotheken deutschlandweit E-Rezepte von Privatversicherten annehmen und einlösen. Eine elektronische Gesundheitskarte haben Privatversicherte allerdings nicht. Deshalb läuft die Einlösung über die E-Rezept-App oder eine Versicherten-App. Damit der Arzt oder die Ärztin dir das Rezept digital ausstellen kann, muss er/sie die technischen Voraussetzungen erfüllen. Wichtig: Es besteht keine Pflicht zum E-Rezept. Du kannst also weiterhin ein klassisches Privatrezept aus Papier bekommen.
Nach dem Einlösen erhältst du einen Kostenbeleg. Dieser kann ein Papierausdruck oder ein digitaler Beleg in der E-Rezept-App sein. Reiche den Beleg zusammen mit der Apothekenquittung bei deiner privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ein. Das geht per Foto, Scan, Post oder über die App deines Versicherers.
Beachte: Ein Beleg aus der E-Rezept-App sollte nicht ausgedruckt werden, weil wichtige Informationen digital im PDF hinterlegt sind. Ob ein Eigenanteil anfällt und welche Fristen gelten, steht in deinen Tarifbedingungen. Manche Versicherer verlangen, dass du den Beleg innerhalb eines Monats nach dem Einlösen einreichst.
Bist du gesetzlich versichert und hast eine private Zusatzversicherung, kann die Apotheke die einen Beleg für die Zusatzversicherung ausstellen.
In der Regel wird ein Rezept für eine Abgabe eingelöst. Eine Ausnahme gibt es, wenn der Arzt oder die Ärztin eine Gesamtmenge für einen bestimmten Zeitraum verschreibt und den Vermerk „Rezept gültig bis“ einträgt. Dann kann die Apotheke Teilmengen abgeben, bis die verordnete Gesamtmenge erreicht ist. Frag im Zweifel deine Apotheke.
Das Privatrezept geht in der Regel nur an die Apotheke. Die Erstattung läuft zwischen dir und deiner privaten Krankenversicherung. Deine Versicherung erfährt also von der Verordnung, wenn du die Belege einreichst. Ob eine Versicherung darüber hinaus Informationen erhält, hängt von deinem Tarif ab.
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt werden. Dazu zählen auch Medikamente auf Privatrezept, sofern der Arzt oder die Ärztin sie verschrieben hat. Allerdings wirken sich die Kosten erst aus, wenn sie in der Summe die zumutbare Belastung überschreiten. Diese liegt zwischen ein und sieben Prozent deiner Einkünfte und hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Erstattungen durch deine Versicherung ziehst du von den Kosten ab. Kosten für Selbstmedikation ohne ärztliche Verordnung erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Rezept und Apothekenbelege solltest du aufbewahren, denn das Finanzamt kann sie nachfordern. Eine persönliche Prüfung ersetzt diese Übersicht nicht.
Ja, in der Regel kann eine Vertrauensperson das Rezept in der Apotheke einlösen. Gib das Originalrezept ab und sorge dafür, dass die Apotheke die Angaben prüfen kann. Ob dafür eine Vollmacht nötig ist, kann je nach Apotheke unterschiedlich gehandhabt werden. Frag daher vorab nach.
Grundsätzlich können Rezepte aus anderen EU-Ländern in Deutschland eingelöst werden, wenn das Arzneimittel hier zugelassen ist. Die Anerkennung hängt im Einzelfall von Arzneimittel, Form des Rezepts und Vorgaben ab. Frag in der Apotheke nach und kläre die Erstattung mit deiner Versicherung ab.
In Deutschland gilt für verschreibungspflichtige Arzneimittel eine Preisbindung. Der Preis ist daher in allen Apotheken gleich, unabhängig davon, ob du ein Privatrezept oder ein Kassenrezept hast. Preisunterschiede können eher bei nicht verschreibungspflichtigen Präparaten und bei Zusatzleistungen auftreten.
Quelle: Wort und Bild Verlag