Das grüne Rezept ist eine ärztliche Empfehlung für rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel. Du zahlst zunächst selbst, mitunter erstatten die Krankenkassen die Kosten.
Grünes Rezept kurz erklärt
Ein grünes Rezept ist eine ärztliche Empfehlung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und keine Verordnung zulasten der Krankenkasse. Es dokumentiert, welches OTC-Arzneimittel die Praxis für sinnvoll hält. OTC-Arzneimittel (over the counter) sind apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig, du erhältst sie also ohne Rezept in der Apotheke. Seit 2004 zahlt die gesetzliche Krankenkasse rezeptfreie Arzneimittel grundsätzlich nicht mehr. Ausnahmen gibt es nur mit Kassenrezept (rosa Muster 16 bzw. E-Rezept): für Kinder bis 12 Jahre, für Jugendliche bis 18 Jahre mit Entwicklungsstörungen sowie für Mittel der OTC-Ausnahmeliste des G-BA bei schwerwiegenden Erkrankungen. Das grüne Rezept begründet selbst keinen Erstattungsanspruch. Eine Übernahme der Kosten ist nur möglich, wenn die Krankenkasse sie freiwillig als Satzungsleistung anbietet.
Ein grünes Rezept erhältst du, wenn deine Ärztin oder dein Arzt ein rezeptfreies Mittel für medizinisch sinnvoll hält, oft als Ergänzung zur Therapie. Ein Beispiel ist ein Hustensaft, der zusätzlich zu einem verschreibungspflichtigen Antibiotikum empfohlen wird. Das grüne Rezept sagt jedoch nichts darüber aus, ob das Mittel gegenüber einem verschreibungspflichtigen Präparat gleich gut wirkt.
Das grüne Rezept erfüllt mehrere praktische Zwecke, sowohl für dich als Patientin oder Patient als auch für Praxis und Krankenkasse:
Rezeptarten unterscheiden sich in ihrem Zweck, ihrer Gültigkeit und in der Frage, wer die Kosten trägt. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede.
Das grüne Rezept ist unbegrenzt gültig, kann mehrfach eingelöst werden und bleibt bei dir. Es dient als Merkhilfe, daher sollte das Medikament darauf stehen.
Ein grünes Rezept hat kein Ablaufdatum. Du kannst es mehrfach einlösen, und die Apotheke behält es nicht ein. Für eine mögliche Erstattung solltest du das Medikament trotzdem zeitnah kaufen, da Krankenkassen eigene Fristen für die Einreichung von Belegen festlegen können.
Leg das grüne Rezept einfach in der Apotheke vor. Dort berät dich das Team zur richtigen Einnahme und zu möglichen Wechselwirkungen mit anderen Mitteln. Bewahre den Kassenbon auf, denn du brauchst ihn für eine Erstattung durch die Krankenkasse und für die Steuererklärung.
Rezeptfreie Arzneimittel kannst du auch online bei einer Vor-Ort-Apotheke bestellen und dir abholen oder liefern lassen. Eine Apotheke in deiner Nähe findest du über unseren Apothekenfinder, eine Übersicht über rezeptfreie Arzneimittel bietet unsere Kategorienseite.
Das grüne E-Rezept ist die digitale Variante der ärztlichen Empfehlung. Du kannst es per Smartphone oder über die Gesundheitskarte abrufen. Die Papierform bleibt weiterhin gültig. Nicht jede Praxis stellt das grüne E-Rezept bereits aus.
Grünes Rezept einlösen auf einen Blick
Zunächst zahlst du das Medikament in der Apotheke selbst. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten rezeptfreie Arzneimittel jedoch freiwillig (Satzungsleistung), meist mit einem Höchstbetrag von 50 bis 400 Euro im Jahr. Welche Mittel erstattet werden, steht in der Satzung deiner Kasse. Für die Erstattung reichst du Kassenbon und grünes Rezept ein.
Die Erstattung ist eine freiwillige Satzungsleistung und hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Häufig werden Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie übernommen, außerdem Mineralstoffe in der Schwangerschaft. Meist gilt ein jährlicher Höchstbetrag. Frage bei deiner Krankenkasse nach, welche Leistungen sie anbietet.
Die Erstattung läuft in vier Schritten ab:
Nicht erstattete Kosten für das grüne Rezept lassen sich in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. Dabei wird zunächst eine zumutbare Belastung abgezogen. Diese richtet sich nach Einkommen und Familienstand und fällt nur bei höheren Ausgaben ins Gewicht. Sammle deshalb grüne Rezepte und Kassenbons über das Jahr hinweg.
Ja, auch Privatversicherte erhalten ein grünes Rezept für rezeptfreie Arzneimittel. Die Kosten tragen sie zunächst selbst, unabhängig von der Versicherungsart. Ob die private Krankenversicherung sie erstattet, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Nein, eine Pflicht zum Einlösen besteht nicht. Die Ärztin oder der Arzt hält das Mittel aus medizinischer Sicht jedoch für sinnvoll. Bist du unsicher, ob und wie du das Präparat einnehmen solltest, frag in der Praxis oder in der Apotheke nach.
Ja, rezeptfreie Arzneimittel gibt es auch ohne grünes Rezept in der Apotheke. Ohne Rezept fehlt allerdings der Nachweis, den Krankenkasse und Finanzamt für eine Erstattung oder steuerliche Absetzung benötigen.
Das Ausstellen des grünen Rezepts ist für dich kostenlos. Die Kosten fallen erst in der Apotheke an, wenn du das Arzneimittel kaufst.
Ob die Praxis ein grünes Rezept nachträglich ausstellt, entscheidet sie selbst. Manche Krankenkassen erstatten jedoch nur, wenn das Rezept vor dem Kauf ausgestellt wurde. Frag deshalb am besten vorab in der Praxis nach und kläre bei deiner Krankenkasse, welche Voraussetzungen gelten.
Nein, das grüne Rezept betrifft nur Arzneimittel. Für Osteopathie verlangen Krankenkassen, die einen Zuschuss gewähren, meist eine ärztliche Bescheinigung oder eine Privatverordnung. Frag bei deiner Krankenkasse nach, welche Unterlagen sie benötigt.
Quelle: Wort und Bild Verlag